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Apothekenreform 2026: Was die geplanten Änderungen für Vor-Ort-Apotheken bedeuten

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze: Apothekenreform 2026 auf einen Blick

Mit der neuen Apothekenreform möchte die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung sichern, Apotheken stärker in die Gesundheitsversorgung einbinden und die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen verbessern. Geplant sind unter anderem erweiterte Kompetenzen für PTA, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sowie mehr Flexibilität im Apothekenalltag.
Ob die Reform auch die wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Vor-Ort-Apotheken lösen kann, wird in der Branche jedoch diskutiert, genauso bleiben einige Fragen offen – beispielsweise wie die Mehraufgaben und der Fachkräftemangel konkret gelöst werden sollen.

Die wichtigsten Fakten zur Apothekenreform:

  • Apotheken sollen künftig stärker in Prävention, Beratung und Gesundheitsversorgung eingebunden werden.
  • PTA erhalten erweiterte Kompetenzen und können bestimmte Aufgaben eigenständiger übernehmen.
  • Ziel ist es, ApothekerInnen zu entlasten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  • Die Reform soll die wohnortnahe Versorgung insbesondere im ländlichen Raum stärken.
  • Neue Leistungen schaffen zusätzliche Chancen für Apotheken, erhöhen aber auch die Anforderungen an Organisation und Personal.
  • Viele ApothekerInnen kritisieren, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebe weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Die Apothekenbranche steht schon wieder vor Veränderungen. Mit der nun beschlossenen Apothekenreform (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) möchte die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung langfristig sichern und gleichzeitig auf Herausforderungen reagieren, die viele Apotheken bereits seit Jahren beschäftigen: Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Druck und eine zunehmend angespannte Versorgungssituation – insbesondere in ländlichen Regionen. Gleichzeitig macht auch die boomende Konkurrenz durch reine Versandapotheken den lokalen Apotheken zu schaffen.

Die Reform soll Apotheken mehr Handlungsspielraum geben und ihre Rolle im Gesundheitssystem stärken. Gleichzeitig werden einzelne Maßnahmen kontrovers diskutiert: Denn wichtige Punkte wie beispielsweise die Honorarerhöhung wurden zunächst zurückgestellt, nun aber doch beschlossen: Ab dem 1. Juli 2026 steigt das Apothekenhonorar pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 8,35 Euro auf 9,00 Euro und wird zum 1. Januar 2027 nochmals auf 9,50 Euro erhöht. Was konkret hinter den neuen Plänen steckt und welche Auswirkungen sie auf den Apothekenalltag haben könnten, erläutern wir in diesem Artikel.

Apothekenreform in Deutschland: Die Apotheke als Gesundheitsversorger

Schon heute übernehmen Apotheken weit mehr als die reine Arzneimittelabgabe. Beratung, Prävention und die Begleitung von KundInnen gehören fest zum Apotheken-Alltag. Die Reform greift diese Entwicklung auf und sieht vor, Apotheken künftig stärker in die gesundheitliche Versorgung einzubinden. Nicht zuletzt durch den immer stärker angeheizten Ärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen.

Geplant sind in der neuen Apothekenreform unter anderem zusätzliche Impfangebote, mehr Möglichkeiten für diagnostische Tests sowie weitere Änderungen wie zum Beispiel die teilweise vereinfachtere Abgabe von rezeptpflichtiger Dauermedikation. Ziel ist es, KundInnen einen einfacheren Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Das macht auch Sinn, denn das Gesundheitsverhalten vieler KundInnen hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Menschen sind bewusster und oft auch informierter und nehmen dadurch häufiger Angebote und Dienstleistungen wahr.

Für Apotheken eröffnet das die Chance, ihre pharmazeutische Kompetenz noch sichtbarer zu machen und neues Umsatzpotential zu schöpfen. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an Prozesse, Qualifikationen und die Organisation in den Apotheken.

Mehr Flexibilität und Qualifikation bei Apothekenpersonal und PTA

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist der Umgang mit dem zunehmenden Fachkräftemangel. Viele Apotheken haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen oder Ausfälle im Team aufzufangen.

Deshalb sollen qualifizierte PTA sowie Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum künftig mehr Verantwortung übernehmen können, wie beispielsweise Impfungen, nach entsprechender Schulung. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine bessere Nutzung vorhandener Fachkräfte und mehr Flexibilität im Apothekenalltag.

Für viele Apotheken könnte dies eine Entlastung bedeuten, da sie bestehendes Personal gezielter einsetzen können. Aber es fehlen in der Reform auch konkrete Anreize, das Berufsfeld auch für junge Menschen wieder attraktiver zu machen. Gleichzeitig ist noch unklar, wie die Regelungen in der Praxis ausgestaltet werden und welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Das Ändert sich konkret durch die Apothekenreform:

  • Mehr Impfungen: Erlaubt für alle Totimpfstoffe (z. B. Tetanus); geschulte PTA (sowie Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum) dürfen nun ebenfalls impfen.
  • Mehr Vorsorge: Neue Beratungs- und Früherkennungsangebote (z. B. für Diabetes) sowie Standard-Blutentnahmen aus der Vene.
  • Honorarerhöhung: Ab dem 1. Juli 2026 steigt das Fixhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel von 8,35 Euro auf 9,00 Euro, ab Januar 2027 erneut auf 9,50 Euro.
  • Abgabe ohne Rezept: Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in Ausnahmefällen (z. B. bei Dauermedikation oder Lieferengpässen) einmalig in kleinster Packungsgröße ohne Rezept abgegeben werden.
    Apotheken sollen auch in weiteren Fällen mehr Handlungsspielraum erhalten: Zum Beispiel bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen, als auch bei der Abgabe von Arzneimitteln außerhalb des Rabattvertrages. (Die genauen Voraussetzungen und Regelungen, insbesondere die Definition der betroffenen Erkrankungen, stehen jedoch teilweise noch aus)
  • Flexiblere Öffnungszeiten: Apotheken können ihre Geschäftszeiten freier an den lokalen Bedarf anpassen.
  • Leichtere Filialgründung: Zum Beispiel Filialen oder Zweigapotheken (insb. auf dem Land) benötigen kein eigenes Labor mehr (Wenn die Rezeptur dann von einer Apotheke innerhalb des Filialverbundes übernommen werden kann.)
  • Finanzspritze für Notdienste: Der Zuschuss für die Übernahme von Nacht- und Notdiensten wird erhöht.

Bietet die Apothekenreform neue Chancen für Apotheken im ländlichen Raum?

Besonders in strukturschwächeren Regionen stehen Apotheken unter hohem wirtschaftlichen Druck. Schließungen, fehlende Nachfolger, Personalmangel und wirtschaftliche Herausforderungen führen dazu, dass die wohnortnahe Versorgung auf Dörfern und in Regionen mit schwächerer Infrastruktur immer schwieriger wird.

Die Reform soll dazu beitragen, die Versorgung außerhalb der Ballungszentren langfristig zu sichern. Geplante Flexibilisierungen bei Filialstrukturen und organisatorischen Vorgaben sollen Apotheken mehr Möglichkeiten geben, auch unter schwierigen Bedingungen wirtschaftlich zu arbeiten. Für eben diese Apotheken bedeutet das aber auch, ihre Reichweite digital zu verlängern – beispielsweise durch eine apothekenindividuelle App oder gezielte Marketingmaßnahmen. Denn nur wenn mehr KundInnen die Apotheke vor Ort besuchen, können die Maßnahmen aus dem Reformpaket auch wirken.

Ob diese Maßnahmen ausreichen, um das Apothekensterben nachhaltig zu bremsen, gerade im Hinblick auf die wachsende Konkurrenz der großen Versandapotheken, wird sich wahrscheinlich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Kritik aus der Apotheken-Branche

Trotz der geplanten Verbesserungen wird die Reform von auch kritisch bewertet. Während Ärzteverbände insbesondere die Ausweitung einzelner Kompetenzen diskutieren, bemängeln Apothekerverbände vor allem die wirtschaftliche Ausgestaltung.

Nun wurde die Honorarerhöhung nachträglich doch noch beschlossen, doch es stellt sich die Frage, ob sie ausreicht, um weiteres Apothekensterben zu verhindern. Denn viele Apotheken kämpfen bereits seit Jahren mit steigenden Personal-, Energie- und Betriebskosten. Nicht zuletzt deshalb ist deren Zahl in Deutschland kontinuierlich rückläufig. Aus Sicht zahlreicher Branchenvertreter fehlt der Reform daher eine umfassende wirtschaftliche Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

Es wird sich zeigen, ob die Aufgaben und zusätzliche Verantwortung sowie die geplante Erhöhung die bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen lösen können.

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Fazit: Was bedeutet die Reform konkret für Apotheken?

Die Apothekenreform zeigt deutlich, wohin die Entwicklung der Branche geht. Die Apotheke vor Ort soll künftig noch stärker als Anlaufstelle für generelle Gesundheitsfragen wahrgenommen werden und zusätzliche Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen. Und genau das spielt Vor-Ort-Apotheken in die Hände, denn Punkte wie persönliche Beratung in der Apotheke, Impfungen und erweitere Dienstleistungen wie Blutdruckmessungen, bedeuten mehr Fokus auf die Stammkundenbindung.

Für Apotheken bedeutet das einerseits neue Möglichkeiten, ihre pharmazeutische Expertise einzubringen und zusätzliche Leistungen anzubieten. Andererseits werden die Anforderungen an Personal, Organisation und digitale Prozesse weiter steigen.

Gerade deshalb wird es für Apotheken immer wichtiger, effizient zu arbeiten, Prozesse zu digitalisieren und die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen.

FAQ – Apothekenreform 2026

1. Welche konkreten Änderungen kommen durch die Apothekenreform auf meine Apotheke zu?
  • Impfungen: Erlaubt für alle Totimpfstoffe (z. B. Tetanus); geschulte PTA (sowie Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum) dürfen nun ebenfalls impfen.
  • Vorsorge: Neue Beratungs- und Früherkennungsangebote (z. B. für Diabetes) sowie Standard-Blutentnahmen aus der Vene.
  • Honorarerhöhung: Ab dem 1. Juli 2026 steigt das Fixhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel von 8,35 Euro auf 9,00 Euro, ab Januar 2027 erneut auf 9,50 Euro.
  • Abgabe ohne Rezept: Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in Ausnahmefällen (z. B. bei Dauermedikation oder Lieferengpässen) einmalig in kleinster Packungsgröße ohne Rezept abgegeben werden. Apotheken sollen auch in weiteren Fällen mehr Handlungsspielraum erhalten: Zum Beispiel bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen, als auch bei der Abgabe von Arzneimitteln außerhalb des Rabattvertrages. (Die genauen Voraussetzungen und Regelungen, insbesondere die Definition der betroffenen Erkrankungen, stehen jedoch teilweise noch aus)
  • Flexiblere Öffnungszeiten: Apotheken können ihre Geschäftszeiten freier an den lokalen Bedarf anpassen.
  • Leichtere Filialgründung: Zum Beispiel Filialen oder Zweigapotheken (insb. auf dem Land) benötigen kein eigenes Labor mehr (Wenn die Rezeptur dann von einer Apotheke innerhalb des Filialverbundes übernommen werden kann.)
  • Finanzspritze für Notdienste: Der Zuschuss für die Übernahme von Nacht- und Notdiensten wird erhöht.

Zunächst wurde die Frage nach der Honorar-Erhöhung zurückgestellt, nun aber durch die Gesetzgebenden doch noch beschlossen. Die Vergütung wird in zwei Punkten angepasst.

  • Erhöhung des Fixums: Das pauschale Honorar pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel steigt zum 1. Juli 2026 von 8,35 Euro auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 weiter auf 9,50 Euro.
  • Stärkung der Dienste: Die Vergütung für die Übernahme von Nacht- und Notdiensten wird fast verdoppelt, zudem fließen zusätzliche Zuschüsse für Teilnotdienste. Neue pharmazeutische Dienstleistungen (wie strukturierte Diabetes-Vorsorge oder Standard-Blutentnahmen aus der Vene) werden über das erweiterte Honorarbudget bzw. Krankenkassenverträge abgegolten.

Nein, ein automatischer Inflationsausgleich oder eine regelmäßige „Dynamisierung“ des Honorars ist im aktuellen Gesetzestext nicht fest verankert. Die Erhöhung auf 9,50 Euro bis Januar 2027 ist eine gesetzlich fixierte Stufenregelung. Zukünftige Anpassungen müssen auch weiterhin über neue Gesetzgebungsverfahren politisch verhandelt werden. Letzteres ist einer der Hauptkritikpunkte der Apothekerverbände.

Die Reform setzt eher darauf, bestehende Mitarbeiter effizienter im Apothekenalltag einzusetzen, statt auf die direkte Neugewinnung von Personal. So ist es künftig einfacher, Aufgaben innerhalb des bestehenden Teams umzuverteilen. Und zwar indem qualifizierte PTA, Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach entsprechenden Schulungen eigenständiger arbeiten und z. B. Impfungen übernehmen dürfen, werden ApothekerInnen von bürokratischen und alltäglichen Aufgaben entlastet.

PTA erhalten deutlich mehr Eigenverantwortung im Alltag: Beispielsweise dürfen PTA nach erfolgreicher Zusatzqualifikation eigenständig Impfungen (mit Totimpfstoffen) durchführen und bestimmte Beratungs- sowie Früherkennungsangebote eigenverantwortlich leiten. Das entlastet die approbierten Apotheker, die sich stärker auf komplexe pharmazeutische Fälle konzentrieren können. Gleichzeitig steigen in der Apotheke jedoch der Organisations- und Schulungsaufwand, da Dienstpläne und Kompetenzbereiche neu strukturiert werden müssen.

Das Gesetz ist ein Kompromiss, der in der Branche allerdings eher ein zweischneidiges Schwert bleibt: Denn die Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro lindert den akuten Druck, gleicht laut Verbänden die gestiegenen Betriebs-, Energie- und Personalkosten der letzten Jahre aber nicht vollends aus. Zusätzlich werden neue Umsatzchancen durch Dienstleistungen (Impfen, Vorsorge), aber auch dafür braucht es Personal. Dadurch stehen viele Apotheken vor der Herausforderung, die neuen Pflichten und Angebote mit gleichbleibend dünner Personaldecke zu organisieren.

Die Abgrenzung soll über den niedrigschwelligen Präventions- und Erstberatungscharakter erfolgen. Apotheken übernehmen so die unkomplizierte Vorsorge – wie Impfungen gesunder Erwachsener, Blutzucker-Screenings oder die Anschlussversorgung bei Dauermedikation in Notfällen. Die ärztliche Hoheit über Diagnostik, Therapieentscheidungen und Erstverordnungen bleibt unberührt. Dennoch sorgt diese Ausweitung einzelner Kompetenzen für deutliche Kritik von einigen Ärzten und Verbänden, die eine Aufweichung der klaren Trennung zwischen Diagnose und Abgabe befürchten.

Vor-Ort-Apotheken können ihre Fachkompetenz besser zeigen und sich als erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen positionieren. Neue Angebote wie Impfungen, Standard-Blutentnahmen aus der Vene oder Vorsorge-Checks stärken die Bindung der Stammkunden und bieten einen echten Vorteil gegenüber reinen Versandapotheken. Gleichzeitig eröffnen diese Dienstleistungen und das angepasste Honorar die Chance auf neue Einnahmen abseits des klassischen Medikamentenverkaufs.

Für kleinere Apotheken und Betriebe im ländlichen Raum kann die Reform gezielte Erleichterungen bringen. Beispielsweise durch den Wegfall der Laborpflicht für Filialen. Diese senkt zudem die Investitions- und Betriebskosten bei Neugründungen oder Übernahmen auf dem Land, sofern die Rezeptur im Verbund übernommen wird. Gleichzeitig stärkt eine finanzielle Spritze die ländliche Infrastruktur, da die Anhebung der Notdienstpauschale sowie neue Teilnotdienst-Zuschüsse primär Betrieben in dünn besiedelten Regionen zugutekommen, die verhältnismäßig oft Notdienste leisten müssen. In Sachen Personalmangel ergibt sich auch hier wenig Potenzial aus der Reform.

ApothekenleiterInnen sollten sich jetzt proaktiv vorbereiten, indem sie frühzeitig Schulungsangebote für PTA, Pharmazieingenieure und PhiP buchen – insbesondere für Impfungen und Venen-Blutentnahmen –, damit das Team zum Start bereit ist. Da die neuen Aufgaben Zeit fressen, gilt es zudem, Routineprozesse durch digitale Lösungen wie eine apothekenindividuelle App zur Vorbestellung zu verschlanken und den HV-Tisch zu entlasten. Nicht zuletzt müssen die Raumkonzepte geprüft und separate, saubere Beratungsecken oder -zimmer für diskrete Vorsorgeberatungen und Screenings planerisch vorbereitet werden.

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